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18 Jahre Haft wegen Mordes an eigenem Vater

Der Angeklagte, der noch nach dem Angriff beim Notruf gesagt hatte, "Ich habe meinen Vater umgebracht", hatte sich im Prozess nur wegen Totschlags für schuldig erklärt. Er erhob daher Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung gegen das Urteil, die Staatsanwaltschaft meldete Strafberufung an. Richterin Christina Forstner wertete die Unbescholtenheit des Angeklagten und den Umstand, dass er sich selbst gestellt hatte, mildernd. Erschwerend war der Umstand, dass sich die Tat gegen einen Angehörigen richtete.

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