News

79-Jährige bekam fünf Jahre bedingt wegen Mordversuchs

Die Geschworenen entschieden einstimmig, die Beratung dauerte nur wenige Minuten. Die Haftstrafe wurde unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Mildernd waren der bisher ordentliche Lebenswandel, das Geständnis, die eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund der psychisch belastenden Situation, und dass es beim Versuch geblieben ist.

Erschwerend war zu berücksichtigen, dass es sich beim Opfer um den Ehemann der Angeklagten handelte. Da die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe überwiegen, sei eine außerordentliche Strafmilderung zu tragen gekommen, sagte der vorsitzende Richter Dietmar Nussbaumer. Die Strafhöhe von fünf Jahren soll ausdrücken, "dass es sich keinesfalls um eine Bagatelldelikt handelt", sagte er.

Alle Inhalte anzeigen