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Befristete Uni-Verträge können Corona-bedingt verlängert werden

Schon jetzt gibt es eine Corona-Sonderbestimmung, die die Verlängerung oder den neuen Abschluss von Arbeitsverhältnissen im Rahmen eines Drittmittel- oder Forschungsprojekts ab dem 16. März 2020 (für maximal zwölf Monate) zur Fertigstellung von durch Covid-19-Maßnahmen verzögerten Projekten bzw. Publikationen erlaubt. Sie wird erweitert, auf Fälle, in denen Qualifikationsanforderungen Corona-bedingt nicht zeitgerecht erbracht werden könnten - oder auf Lehrpersonal, wenn Unterricht (etwa künstlerischer Gruppen- oder Einzelunterricht an Kunstunis) nicht möglich war.

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Einstimmigkeit gab es laut Parlamentskorrespondenz auch für einen Entschließungsantrag der NEOS, der auf Schritte gegen Plagiat und Ghostwriting im akademischen Leben abzielt. Ein FPÖ-Entschließungsantrag zum Thema Kettenverträge an Universitäten wurde vertagt. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) kündigte für Herbst eine Regierungsvorlage zu diesem Thema an.