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Beschwerde des Justizministeriums in Sachen Pilnacek

Es wird eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission einlegen, die befunden hat, dass eine Suspendierung nicht angebracht ist. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht; derzeit ist Pilnacek vorläufig suspendiert.

Das Justizministerium hatte ihn angesichts von (mittlerweile nach Innsbruck übertragenen) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien - in deren Zuge auch Pilnaceks Handy beschlagnahmt wurde - suspendiert, die Bundesdisziplinarkommission hat dies aufgehoben. Nach gründliche Prüfung dieses Bescheids legt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dagegen ein Rechtsmittel ein. Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht werde innerhalb der gesetzlichen Frist - das sind vier Wochen ab Zustellung des Bescheids - eingebracht, teilte das Ministerium am Montag auf Anfrage der APA mit.

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Nähere Details waren nicht zu erfahren: "Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine Auskünfte zu laufenden Disziplinarverfahren geben können", so Justizsprecherin Christina Ratz.