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Blutspenderin nach Tod einer Kärntnerin vor Gericht

Die Frau hatte eine Hüftoperation, danach erkrankte sie an Malaria, obwohl sie nie in einem Gebiet gewesen war, wo sie sich anstecken hätte können. Die Blutspenderin hatte beim Roten Kreuz im Fragebogen den Aufenthalt in Afrika verschwiegen. Ursprünglich war sie sogar wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt worden, der Richter hatte die Anklage aber zurückgewiesen. Nun muss sie sich vor dem Bezirksgericht Spittal verantworten, die Höchststrafe ist ein Jahr Haft.

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