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EuGH-Urteil zu Stickoxid-Ausstoß von Dieselfahrzeugen

Im Normalbetrieb wurde die Abgasrückführung dann wieder gedrosselt. Der Effekt war mehr Motorleistung, aber auch mehr Stickoxid. Das Urteil dürfte für die Branche richtungsweisend sein. (Rechtssache C-693/18)

Die zuständige EuGH-Gutachterin hatte in ihrem Gutachten zu dem Fall im Mai festgestellt, dass es sich bei dieser Software tatsächlich um eine nach EU-Regeln verbotene Abschalteinrichtung handelt. Der Hersteller, der in dem Verfahren nur mit "X" bezeichnet wird, bestreitet dies. Die EU-Richter folgen ihren Gutachtern oft, aber nicht immer.

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Im September 2015 war aufgeflogen, dass der deutsche Autobauer Volkswagen mit spezieller Software Abgaswerte bei Zulassungstests manipuliert hatte. Die Folge waren Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und eine Klagewelle, die immer noch läuft.