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Grasser-Prozess mit Zeugeneinvernahme von Lehman-Berater

Der Verhandlungstag begann mit einer Stellungnahme von Grassers Verteidiger Norbert Wess, der sich dagegen aussprach, dass die Staatsanwaltschaft Zeugen gefragt hatte, ob sie Kontakt mit Grasser gehabt hätten. Es sei das Recht der Verteidigung, eigene Ermittlungen zu betreiben, nur eine Beeinflussung des Zeugen zu einer objektiv falschen Aussage wäre nicht zulässig, so Wess, der seine Stellungnahme auch zu einer Medienschelte nutzte. Die "oftmals reißerische Berichterstattung" sei mit Sicherheit geeignet, Zeugen zu beeinflussen, so der Verteidiger.

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