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Neuer Hebammen-Gesamtvertrag bringt bessere Versorgung

Erstmalig im Gesamtvertrag inkludiert sind Modernisierungen wie Telefonberatungen und die telemedizinische Betreuung unter besonderen Umständen, beispielsweise aufgrund einer Pandemie oder der Unmöglichkeit der persönlichen Betreuung. Neu ist auch die Aufnahme der Leistung des Hebammenbeistands bereits vor der Geburt ab der 32. Schwangerschaftswoche bei einer geplanten stationären Spitals-Entbindung, teilte der Dachverband der Sozialversicherungsträger mit.

Mehr Flexibilität bringt die Möglichkeit, dass Hebammen Planstellen ab sofort auch teilen können, außerdem können sie andere Hebammen zur Entlastung anstellen. Weiters wurden die Tarife für Hausbesuche und Ordinationen rückwirkend ab 1. Jänner 2022 erhöht und weitere jährliche Anhebungen bis 2025 fixiert. Für alle Tarife wurde eine automatische Valorisierung beginnend ab 2025 vereinbart.

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