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Porsche-Chef Blume soll in Diesel-Prozess aussagen

In dem Verfahren geht es um die Klage eines Käufers eines Porsche Macan S Diesel, der im September 2015 ausgeliefert wurde. Der Käufer verlangt Schadensersatz in Höhe von rund 89.000 Euro wegen arglistiger Täuschung, da das Fahrzeug die beim Kauf versprochenen Abgaswerte durch unzulässige Abschalteinrichtungen nicht einhalte. Die zwei nachträglich aufgespielten Software-Updates seien als Schadenswiedergutmachung ungeeignet.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen. Dagegen legte der Kläger Berufung ein und argumentiert, dem Porsche-Vorstand sei bereits bei der Entwicklung des Fahrzeugtyps bekannt gewesen, dass die von der VW-Tochter Audi gelieferten Motoren über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügten.

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