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Prozess um tödlichen Pyro-Unfall in Wiener Neustadt

Zwei der Angeklagten sollen den Pyro-Gegenstand - einen Feuerwerkskörper der Kategorie F4 - gemeinsam mit dem späteren Todesopfer in Tschechien gekauft und rechtswidrig nach Österreich importiert haben. Laut Anklage wurden in der Silvesternacht auch die auf den Verpackungen der Feuerwerkskugeln angebrachten Warnhinweise missachtet. Außerdem wurde die verwendete Abschusskonstruktion als nicht fachgerecht eingestuft. Die Detonation löste beim 23-Jährigen ein offenes Schädel-Hirn-Trauma mit tödlicher Atem- und Hirnlähmung aus. Mehrere weitere Personen, unter ihnen auch zwei der drei Angeklagten, wurden bei dem Vorfall verletzt.

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