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Prozess zum Terror-Anschlag gegen Kontaktmann des Täters

Eine direkte Beteiligung am Anschlag und konkrete Mithilfe bei Vorbereitungshandlungen waren dem Mann im Ermittlungsverfahren nicht nachzuweisen worden. Allerdings standen er und eine von ihm im Sommer 2020 in St. Pölten angemietete Wohnung schon Monate vor dem Terroranschlag im Fokus der Staatsschützer. Neben Arabisch-Kursen sollen in der Wohnung regelmäßig religiöse Vorträge mit salafistischen Inhalten ein interessiertes Publikum aus der Jihadisten-Szene gefunden haben. Auch der spätere Attentäter verkehrte in der Wohnung, er war vor allem an Vorträgen mit religiösen Inhalten interessiert. Zuletzt war er Ende Oktober 2020 und damit wenige Tage vor dem Anschlag in der St. Pöltner Wohnung gesehen worden. Dem Mieter der Wohnung legt die Anklage nun vor allem das Betreiben von radikalislamistischen Chat-Kanälen, das Übersetzen von Texten und das Verbreiten von IS-Propagandamaterial zur Last.

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