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Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit dürfte kommen

Die Sonderbetreuungszeit gab es bereits im Frühling als Ergänzung zum Pflegeurlaub, wenn Kinder oder zu Pflegende während des Lockdowns zu betreuen gewesen waren. Was bisher fehlte, war ein Rechtsanspruch. Das heißt, der Arbeitgeber musste seine Zustimmung geben. Die Kosten für den Dienstgeber übernahm der Staat bisher zu einem Drittel, im Herbst sollten es 50 Prozent sein. Laut ÖGB soll es nun sogar eine volle Kostenübernahme durch den Bund geben. Außerdem wird die Sonderbetreuungszeit nicht bis Februar sondern bis Juni ermöglicht.

"Wir haben als ÖGB in den letzten Monaten Thema Druck aufgebaut und nicht lockergelassen", freute sich ÖGB-Frauenchefin Korinna Schumann. "Gerade jetzt, wo wir uns bereits im zweiten Lockdown befinden und an Schulen und in Kindergärten coronabedingt große Unsicherheit herrscht, brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung."

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