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Tödlicher Bootsunfall am 16. Juli erneut vor Gericht

Der Niederösterreicher war wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Laut dem Urteil von Richter Matthias Polak hatte er alkoholisiert das Motorboot gelenkt und dabei mit einem riskanten Manöver verschuldet, dass ein gleichaltriger Freund, ebenfalls aus Niederösterreich, über Bord geschleudert wurde. Der Mann geriet unter Wasser mit dem Kopf in die Schiffsschraube, seine Leiche wurde tags darauf von Tauchern aus 30 Meter Tiefe geborgen. Der Angeklagte plädierte vor Gericht auf nicht schuldig. Er erklärte, sein Freund habe ihm von hinten ins Lenkrad gegriffen und dieses gewagte Manöver durchgeführt. Dabei sei er selbst "teilweise aufgestanden", den Rückwärtsgang habe er nicht eingelegt.

Diese Version war für den Sachverständigen Hermann Steffan ausgeschlossen. Der Richter folgte der Ansicht des Experten und fällte einen Schuldspruch, den der Niederösterreicher nicht akzeptierte. Sein Anwalt Alexander Todor-Kostic meldete volle Berufung an, auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt berief, und zwar gegen die Strafhöhe. Laut einer Aussendung des OLG Graz ist die Berufungsverhandlung öffentlich, sie beginnt um 9.00 Uhr und soll voraussichtlich eine Stunde dauern.

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