APA - Austria Presse Agentur

Britney Spears wird ihren Vater als Vormund nicht los

Der Rechtsstreit zwischen Britney Spears und Jamie Spears hat eine neue Wende für die Sängerin eingebracht.

Britney Spears nahm an der gerichtlichen Anhörung am 11. Februar in Los Angeles nicht teil, ihr Vater war virtuell präsent und hörte sich die Argumente der Richterin Brenda Penny persönlich an. Nach wie vor bleiben Jamie Spears und das Verwaltungsunternehmen "Bessemer Trust" über Finanzen und Vormundschaft der Sängerin betraut, wie "The Guardian" berichtet. Jamie Spears und seine AnwältInnen wollten allerdings einige seiner Rechte über Britneys Nachlass behalten, diesen Antrag wies Penny ab.

Die AnwältInnen der Sängerin versuchten, ihren Vater komplett aus der Vormundschaft zu streichen. Ihre Argumentation: Britney habe Angst vor Jamie Spears, könne ihre Karriere nicht fortführen und fühle sich durch ihn kontrolliert. Im November bestätigte Richterin Brenda Penny am Superior Court des Bezirks Los Angeles die Vormundschaft zwar, benannte aber auf Antrag der Musikerin einen Finanztreuhänder als Co-Vormund.

Für dich ausgesucht

Keine Auftritte wegen Vater

Über ihren Anwalt ließ die Sängerin daraufhin bekannt geben, dass sie nicht wieder auftreten werde, solange ihr Vater die Kontrolle über ihre Karriere und ihr Vermögen habe.

Nachdem die Sängerin wegen beruflicher und privater Probleme psychisch zusammengebrochen war, hatte ein Gericht 2008 entschieden, ihrem Vater die Vormundschaft zu übertragen. Seither verwaltet James Spears das Vermögen seiner berühmten Tochter.

Für dich ausgesucht

"Framing Britney Spears" löst Debatte aus

Eine Anfang Februar veröffentlichte Dokumentation der "New York Times" über Spears' Leben unter der Vormundschaft ihres Vaters entfachte heftige Diskussionen, vor allem in den sozialen Netzwerken. Stars wie Miley Cyrus, Sarah Jessica Parker oder Komikerin Bette Midler solidarisierten sich mit der Sängerin und griffen dabei mitunter den populären Hashtag #FreeBritney auf.

Weitere Gerichtstermine sind für den 17. März und 27. April angesetzt.