APA - Austria Presse Agentur

Was ist in der Wahlkabine erlaubt? Do's & Don'ts im Überblick

Darf ich mein BeReal in der Wahlkabine machen? Was alles in der Wahlkabine erlaubt ist und was nicht, erklären wir dir.

Eine Wahlkabine ist ein komischer Ort. Du bist allein, aber auch nicht. Du hast Privatsphäre, aber auch nicht. Du machst es gerne, aber auch nicht. Die Qual der Wahl steht wieder vor der Tür, und wir erklären dir, ob du deinen FollowerInnen zeigen darfst, wen du gewählt hast.

 

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BeReal in der Wahlkabine

Ja, du darfst während dem Wahlvorgang dein Handy zücken und einen Schnappschuss posten. Auch dein ausgefüllter Stimmzettel darf laut "Der Standard" ohne weitere Sorgen im Internet landen. Anders als bei unseren deutschen NachbarInnen, denn dort heißt es: Selfie-Verbot. Im Bundespräsidentenwahlgesetz heißt die Wahlkabine übrigens Wahlzelle. Selbes Gesetz regelt das Wahlgeheimnis, welches jedoch nicht greift, wenn du selbst deine Auswahl preisgibst.

Origami-Kunst

Hast du schonmal mithilfe eines Papier-Kranichs gewählt? Vielleicht hattest du es dieses Mal vor, immerhin darfst du mit deinem Stimmzettel machen, was du willst. Solange du nicht allzu lang in der Kabine bist und erkennbar ist, für wen du deine Stimme abgegeben hast, ist alles erlaubt. Übertreib' es vielleicht nicht, die Wahlbeauftragten verbringen ihren ganzen Sonntag im Wahllokal.

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Ohne Namen oder Kreuze wählen

Das Bundespräsidentenwahlgesetz schreibt ebenfalls vor, dass auch das Anführen von eindeutigen Unterscheidungsmerkmalen als gültige Stimme zählt. So kann man etwa den Vornamen, das Geburtsjahr, den Beruf oder auch den Wohnort seines Wunschkandidaten angeben. Einzig "Rechtsanwalt" wäre eine ungültige Stimme, da diese Bezeichnung auf drei der diesjährigen Kandidaten zutrifft.

Telefon-Joker

Solltest du beim Ankreuzen plötzlich einen Blackout erleben und vergessen, was die richtige Antwort für dich ist, keine Sorge. Auch das Telefonieren während dem Wahlvorgang ist kein Problem, da es gesetzlich nicht "verboten" ist und du dabei nicht übermütig in der Lautstärke wirst. Halte das Telefonat im besten Fall kurz und versuche die Stimme leise zu halten, auch deinem Wahlgeheimnis zuliebe.

Der beste Freund des Menschen in der Wahlkabine

Es spricht nichts gegen das Mitnehmen eines Vierbeiners, jedoch musst du darauf achten, dass dein Hund nicht zu laut ist. Sollte lautes Bellen den Wahlvorgang stören, muss der Hund draußen warten. Auch die Hygienevorschriften deines Wahllokals können deinen Hund von der Begleitung ausschließen, deshalb informiere dich besser im Vorfeld über die geltenden Bestimmungen.

Ein Zeichen setzen, aber wie?

Ganz egal. Es ist absolut irrelevant, für welches Zeichen du dich zum Markieren entscheidest. Ob Kreuz, Kreis, Hakerl oder Herz, solange erkennbar ist, für welchen Kandidaten du deine Stimme abgibst, ist sie gültig. Achte nur bei deinen Kunstwerken darauf, nicht den Kreis eines anderen Kandidaten zu erwischen, sonst ist deine Stimme eventuell ungültig.

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Die Kleinen schon ganz groß

Obwohl es bestimmt amüsant ist, darfst nur du selbst deine Stimme abgeben. Für ein Foto das Kind so tun zu lassen, als ob es wählt, sollte in Ordnung sein, solange ihr kein vollständiges Fotoshooting daraus macht. WählerInnen mit Behinderungen dürfen natürlich jegliche benötigte Assistenz in Anspruch nehmen.

Alkohol trinken

Seit 1979 dürfen wir das, denn davor war es laut dem Bundesministerium untersagt, am Wahltag bis eine Stunde nach Ende der örtlichen Wahlzeit kein Alkohol ausgeschenkt werden. Es spricht also nichts dagegen, aus dem Wählengehen einen gemeinsamen Ausflug mit FreundInnen zu machen und anschließend anzustoßen. Gegen einen kleinen Schluck aus einem Flachmann beim Kreuzerlsetzen wird wohl auch niemand Einwand erheben.