Anklage um Vergewaltigung in Wiener U-Bahn-Station liegt vor
Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Montag auf APA-Anfrage. Es gibt auch schon einen Verhandlungstermin. Der Tunesier muss sich am 12. September vor einem Schöffensenat verantworten, teilte Salzborn mit.
Vorfall ereignete sich am 18. März in Brigittenau
Die inkriminierten Handlungen ereigneten sich am Morgen des 18. März in der Brigittenau. Die 26 Jahre alte Frau hatte in der Discothek U4 gefeiert und war dann mit der U-Bahn heimgefahren - ohne zu bemerken, dass ihr der Angeklagte, der sie in der Disco belästigt hatte, folgte. Der Tunesier hatte ebenfalls gegen 5.00 Uhr das Lokal verlassen, setzte sich zunächst mit der Frau in einen Waggon der U4 und stieg dann wie die 26-Jährige in die U6 um, wie Bilder aus Überwachungskameras der Wiener Linien belegen.
Für sie völlig unerwartet kam der 24-Jährige in der U6-Garnitur wie schon zuvor auf der Tanzfläche in der Disco wieder auf sie zu, belästigte sie und suchte ihre körperliche Nähe. Die Betroffene wehrte ihn ab. Sie versuchte bewusst mit einem Pärchen ins Gespräch zu kommen, um den aufdringlichen Belästiger abzulenken. Sie wechselte am Ende sogar den Waggon.
Der Mann ließ sich aber nicht abschütteln. An ihrem Ziel, der Station Jägerstraße angelangt, riss der 24-Jährige sie laut Anklage unmittelbar nach dem Stationsbereich in Missbrauchsabsicht zu Boden und zwang sie mit Gewalt zur Duldung geschlechtlicher Handlungen. Die 26-Jährige wurde dabei verletzt. Passanten bemerkten schließlich die Vorgänge und kamen der Frau zu Hilfe. Der Tatverdächtige flüchtete. Er wurde allerdings von einem Zeugen verfolgt, eingeholt und gestellt, sodass er von der Polizei festgenommen werden konnte.
Tunesier hatte keine Aufenthaltsberechtigung
Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, war der Tunesier mangels einer Aufenthaltsberechtigung bereits ein Mal aus Österreich abgeschoben worden. Im Vorjahr kam er dann wieder illegal ins Land, diesmal überhaupt ohne Papiere. Er ging zuletzt weder einer geregelten Beschäftigung nach noch hatte er eine offizielle Meldeadresse.
Der bisher Unbescholtene hat im Ermittlungsverfahren den Vorwurf der Vergewaltigung bestritten. Er hat sich mit einvernehmlichem Sex verantwortet.
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