APA - Austria Presse Agentur

400 Anzeigen bei Anti-Corona-Demos in Wien

Am Tag nach der Großdemonstration gegen die Corona-Maßnahmen, die Impfpflicht und den kommenden Lockdown am Samstag in Wien hat die Polizei eine Bilanz gezogen.

Demnach wurden 400 Anzeigen erstattet, 36 davon aus strafrechtlichen Gründen, zwölf davon nach dem Verbotsgesetz. Sechs Personen wurden festgenommen. Zwei PolizistInnen wurden leicht verletzt, sagte der Wiener Landespolizeivizepräsident Franz Eigner bei einer Pressekonferenz am Sonntag.

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JournalistInnen attackiert 

Mehrfach waren bei der Demo JournalistInnen und Kamerateams angepöbelt und attackiert worden, den Behörden ist ein Angriff auf einen Journalisten bekannt. "Der Täter wurde Stunden später wiedererkannt und zur Anzeige gebracht", erläuterte Eigner.

Dass es bei der Großdemonstration – laut Polizei nahmen 40.000 Menschen teil, laut Veranstalter FPÖ 100.000 – keine größeren Ausschreitungen gegeben hat, sei dem "sehr umsichtigen Einsatz der Polizistinnen und Polizisten zu verdanken", sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).

An den Kundgebungen habe eine "extrem unterschiedliche Gruppe an Menschen teilgenommen", darunter waren "besorgte Bürgerinnen und Bürger", aber auch Personen aus der rechtsextremen Szene und altbekannte Neonazis, sagte der Innenminister. Außerdem hätten sich "gewaltbereite Hooligangruppen einzelne Scharmützel mit der Polizei geliefert", berichtete Nehammer. Die Stimmung sei teilweise aufgeheizt und aggressiv gewesen.

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Ein Demonstrant soll auch versucht haben, den Piloten eines Polizeihubschraubers mit einem Laserstrahl zu blenden, berichtete Eigner. Der Landespolizeivizepräsident sprach selbst von "wenigen Anzeigen". Der Großteil erfolgte, weil die TeilnehmerInnen nicht die verpflichtende FFP2-Maske trugen. Hier hätten die BeamtInnen

darauf hingewirkt, dass die Menschen die Masken aufsetzten und bei Nichteinhaltung Anzeigen erstattet. "Dabei haben wir festgestellt, dass die Stimmung relativ knapp am Kippen ist und uns zurückgezogen", erläuterte Eigner. Deshalb sei in weiterer Folge auf die Ahndung der Verwaltungsübertretung verzichtet worden.