APA - Austria Presse Agentur

Global 2000: "Plastics Europe" verliert Klage zu Bisphenol A

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag festgestellt, dass Bisphenol A (BPA) auf der Liste "besonders besorgniserregender Stoffe" bleibt.

Das teilte die Umweltorganisation Global 2000 am Mittwoch mit. Der Industrieverband "Plastics Europe" hatte demnach gegen die entsprechende Entscheidung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geklagt und nun in zweiter Instanz verloren.

Global 2000 begrüßte die Entscheidung des EuGH. "BPA zählt noch immer zu den meistverwendeten Industrie-Chemikalien der Welt und kommt in der Kunststoffherstellung zum Einsatz. BPA ist hormonschädigend. Das heißt: Schon die kleinsten Dosen davon können das menschliche Hormonsystem beeinflussen und die Gesundheit schädigen", sagte Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker der Organisation.

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Unabhängig vom gestrigen Gerichtsverfahren am EuGH hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 15. Dezember 2021 eine überarbeitete Risikobewertung für BPA in Lebensmitteln präsentiert, die in Fachkreisen für großes Aufsehen sorgte: Denn darin empfiehlt die Behörde, den gesundheitlichen Richtwert DTA ("duldbare tägliche Aufnahme") von 4.000 Nanogramm auf 0,04 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag herabzusetzen, also um den Faktor 100.000.

"Wir freuen uns, dass die beiden Behörden EFSA und ECHA - wenn auch spät - ihre Risikobewertung an den Stand der Wissenschaft zu BPA angepasst haben und vom EuGH dafür gestern Rückendeckung erhielten. GLOBAL 2000 hatte bereits 2009 gewarnt, dass der damals geltende Richtwert für BPA das tatsächliche Gesundheitsrisiko massiv unterschätzen könnte", so Helmut Burtscher-Schaden. GLOBAL 2000 fordert nun das sofortige Aus für die hormonschädigende Chemikalie in allen für Konsumentinnen und Konsumenten relevanten Anwendungsbereichen - von Gebrauchsartikeln über Plastikverpackungen bis zu Konservendosen.