Mietpaket benötigt Zustimmung der Opposition

Mietpaket wird Verhandlungssache
Das gestern von der Regierung vorgestellte Paket zur Eindämmung der Mieten hat eine Hürde zu überwinden. Denn wie der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf zeigt, ist die Neuregelung als Verfassungsbestimmung angelegt. Das heißt, die Koalition benötigt für einen Beschluss die Zustimmung von SPÖ oder Freiheitlichen.

Dass es eine Verfassungsbestimmung braucht, begründet man in der ÖVP mit entsprechenden juristischen Empfehlungen. Immerhin wird mit dem Paket auch in Verträge eingegriffen. Ganz ausschließen will man aber nicht, dass allenfalls noch eine einfachgesetzliche Regelung gewählt wird, sollte man sich mit der Opposition nicht einigen.

Änderung bei Berechnungsmethode

Bei dem Gesetz geht es ja nicht nur darum, dass die Mieten die kommenden drei Jahre nicht mehr als jeweils fünf Prozent steigen dürfen. Es wird auch die Berechnungsmethode in mehreren Punkten umgestellt. Auch dürfen etwa bei Kategorie- und Richtwertmieten selbst nach Ablauf der drei Jahre Mieten nicht unbeschränkt aufgestockt werden.

Fällt der jeweilige Wert über fünf Prozent aus, darf nur die Hälfte dieses Satzes dem Mieter vorgeschrieben werden. Wenn sich also ein Anpassungswert von beispielsweise sechs Prozent ergibt, können nur 5,5 Prozent verlangt werden. Auch werden künftig Richtwerte jährlich und nicht mehr alle zwei Jahre valorisiert, damit es zu keinen so großen Sprüngen wie aktuell kommt. Bei Kategoriemieten wiederum kann es laut dem Gesetz künftig nur noch eine Erhöhung pro Jahr geben.

Gesetzesentwurf wird nun genauer studiert von Opposition

Vom Mietdeckel an sich war die Opposition gestern noch wenig begeistert. Nunmehr ist man dabei, den erst seit dem Abend vorliegenden Gesetzesentwurf zu studieren. In der FPÖ legte man sich auf APA-Anfrage nicht fest, da man die Materie noch genauer ansehen wolle. Das weitere Vorgehen werde in der Ausschussarbeit entschieden. Der Gesetzesentwurf war ja gestern nach einer Sondersitzung des Nationalrats eingebracht worden und wird nun im zuständigen Ausschuss beraten.

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