Ministerium schreibt Justiz-Rechtsschutzbeauftragte aus

Nach Aicher-Rücktritt Justiz-Rechtsschutzbeauftragte ausgeschrieben
Nach Rücktritt von Gabiele Aicher hat Justizministerium Funktion des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz neu ausgeschrieben.

Aicher hatte ihren Rückzug mit 30. Juni angekündigt, der Nachfolger oder die Nachfolgerin soll das Amt folgerichtig mit 1. Juli antreten.

Aicher hatte die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der ÖVP-Inseraten-Affäre kritisiert. Später wurde bekannt, dass sie sich dafür von der Kanzlei ihres Anwalt Manfred Ainedter beraten hatte lassen, die auch einen Beschuldigten in der Inseratenaffäre vertritt. Die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Ilse-Maria Vrabl-Sanda, hatte dann den Ausschluss der Rechtsschutzbeauftragten aus allen Ermittlungen die "Ibiza-Affäre" betreffend gefordert. Aicher hatte nach ihrer Rücktrittsankündigung der WKStA das Führen von Abschusslisten vorgeworfen und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) beschuldigt, sie würde versuchen, ihre Weisungsungebundenheit zu umgehen.

Die Bestellung für die Funktion des oder der Rechtsschutzbeauftragten erfolgt gemäß Strafprozessordnung (StPO) auf drei Jahre. Wiederbestellungen sind zulässig, eine Abberufung ist nicht möglich. Die Justizministerin hat die Bestellung nach Einholung eines gemeinsamen Vorschlages der Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Rechtsanwaltskammertages sowie des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft vorzunehmen. Von Bewerbern werden laut Ausschreibung besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Grund- und Freiheitsrechte und mindestens fünf Jahre Tätigkeit in einem Beruf, in dem der Abschluss eines Studiums der Rechtswissenschaften Voraussetzung ist und dessen Ausübung Erfahrungen im Straf- und Strafverfahrensrecht mit sich brachte, verlangt. Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwältinnen sowie andere Personen, die vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen ausgeschlossen sind, dürfen nicht bestellt werden. Bewerbungen sind bis spätestens 10. Juni an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes zu richten.

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