APA - Austria Presse Agentur

Corona: Ab Montag 2G in Gastronomie und Co.

Die Bundesregierung hat am Freitag Abend neue Corona-Maßnahmen für ganz Österreich vorgestellt.

Nach Wien folgt die 2G-Regelung in ganz Österreich, wie die Bundesregierung am Freitag ankündigte.

Das bedeutet, dass ab Montag 8. November bei körpernahen DienstleisterInnen, Restaurants, der Nachtgastronomie, in Kultureinrichtungen, der Hotellerie, im Sport sowie in Alters- und Pflegeheimen die 2G-Regel gilt. Zutritt haben also nur Geimpfte und Genesene. PCR- und Antigentests sind nicht mehr gültig.

Außerdem gilt im Handel wieder eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht. Am Arbeitsplatz bleibt die 3G-Regel bestehen.

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Regierung ruft zu Drittstich auf

Bundeskanzler Schallenberg und Gesundheitsminister Mückstein betonten, dass eine Drittimpfung als Grundimmunisierung anzusehen ist und rufen erneut zur Impfung auf. Der Grüne Pass wird zudem nur noch neun Monate nach der zweiten Impfung gültig sein.

Seit der 3G-Regel an den Arbeitsplätzen hätten sich bereits die Erstimpfungen verdoppelt. "Ich möchte mich dafür bei allen, die sich dazu entschieden haben, bedanken", erklärt Mückstein außerdem.

Um 2G zu vereinfachen wird es eine sogenannte  "Einschleifregelung" geben. Das bedeutet, dass für die nächsten vier Wochen eine einzelne Impfung mit einem zusätzlichen PCR-Test als 2G-Nachweis gültig ist.

"Ich appelliere an alle Menschen: Bitte halten sie sich daran", meint Mückstein.