Kommt Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit von Asylwerber:innen?

Asylsuchende in der Erstaufnahmestelle in Traiskirchen
Asylwerber werden künftig wohl vermehrt zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden können.

Ein Vorschlag des Innenministeriums sieht etwa eine Reduktion des Taschengeldes bzw. den Erhalt der vollen Höhe nur bei Arbeitswilligkeit vor. Die Flüchtlingsreferenten der Länder hatten sich im September für eine Ausdehnung der Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit ausgesprochen und das Innenministerium um ein Modell gebeten. Dieses liegt nun vor, am Donnerstag wird darüber beraten.

Im Beschluss der Flüchtlingsreferenten bei ihrer Konferenz in Kärnten vom September wurde das Innenministerium um einen Vorschlag gebeten, der die derzeitige Regelung der gemeinnützigen Arbeit (sie sieht Mitarbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Kommunen vor) auf gemeinnützige Organisationen ausdehnt. Das Modell liegt nun vor, am heutigen Donnerstag beraten die Landes-Referenten bei einer Konferenz in Wien über die Vorschläge.

Konsequenzen bei Verweigerung

Auch soll es Konsequenzen bei Verweigerung geben: Neben der Reduktion des Taschengeldes (laut Ö1-Radio um die Hälfte) sieht der Vorschlag, der auch der APA vorliegt, auch die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen in den Bundesländern vor (wie es bereits in der Grundversorgung des Bundes üblich ist, etwa in Form von Essensgutscheinen). Auch der volle Erhalt dieser Sachleistungen soll nur möglich sein, wenn Arbeitswilligkeit vorliegt.

Die Debatte schwelt schon länger, die Vorarlberger ÖVP hatte etwa Anfang November einen "Vorarlberg Kodex" angekündigt, den Asylwerber unterschreiben sollen und der sie zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) zeigte sich in Folge im November offen für diesen Vorschlag, während etwa Tirols Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) das Ansinnen als nicht zielführend und "reinen Theaterdonner" der ÖVP vor den Wahlen im Jahr 2024 bezeichnete.

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