APA - Austria Presse Agentur

Der Oppositionsantrag zur Kommunalwahl in Istanbul wurde abgelehnt

Die türkische Wahlkommission hat den Antrag der Opposition auf Annullierung der gesamten Kommunalwahl in allen Bezirken Istanbuls abgelehnt.

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Die Behörde stimmte am Montag zudem gegen die Forderung, die Präsidenten- und Parlamentswahl von 2018 für ungültig zu erklären, wie staatliche Medien berichteten. Alle elf Mitglieder der Hohen Wahlkommission (YSK) wiesen nach Angaben des Senders CNN Türk den Antrag der größten Oppositionspartei CHP und der nationalkonservativen Iyi-Partei zurück. Eine Begründung lag zunächst nicht vor.

Die Opposition hatte mit ihrem Antrag auf die Entscheidung der YSK reagiert, ihr den Sieg bei der Oberbürgermeisterwahl von Ende März abzuerkennen und die Wahl wiederholen zu lassen. Als Begründung gab die Behörde an, dass die Wahlräte teils rechtswidrig zusammengestellt worden seien.

Die CHP hatte argumentiert, dass die Wahl der Bezirksbürgermeister und der lokalen Parlamente in Istanbul, die gleichzeitig mit der Oberbürgermeisterwahl stattfand, dann auch annulliert werden müssten. Damit sei auch die Parlaments- und Präsidentenwahl von 2018 fragwürdig.

Oppositionsführer Kemal Kilicdaroglu warf der Wahlbehörde vor, auf Anweisung der Regierung zu handeln. Er sei daher von der Entscheidung, den Antrag der Opposition abzulehnen, nicht überrascht. Die Bürgermeisterwahl in Istanbul am 31. März hatte der Oppositionskandidat Ekrem Imamoglu knapp vor dem früheren Ministerpräsidenten Binali Yildirim gewonnen. Allerdings annullierte die Hohe Wahlkommission die Abstimmung vor einer Woche wegen angeblicher Regelwidrigkeiten und ordnete eine Wiederholung am 23. Juni an. Die Entscheidung wurde international kritisiert.