APA - Austria Presse Agentur

Nach Sex-Date: Verhandlung um Vergewaltigung mit Todesfolge

Der Prozess gegen einen 52-Jährigen wegen Vergewaltigung mit Todesfolge, Missbrauchs einer wehrlosen Person und schweren Raubes ist am Montag am Wiener Landesgericht fortgesetzt worden.

Triggerwarnung: In diesem Beitrag werden Gewalt, Missbrauch und Drohungen beschrieben.

Der Mann wird beschuldigt, in der Nacht auf den 1. Oktober 2021 einen 43 Jahre alten Mann mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt und letzten Endes getötet zu haben, indem er ihm eine Überdosis Liquid Ecstasy intravenös verabreichte. Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.

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Die Staatsanwaltschaft ist in ihrer Anklage davon überzeugt, dass bei dem Delikt eine Tötungsabsicht vorliegt. Der Angeklagte habe dem Opfer in seiner Wohnung in Penzing in Vergewaltigungsabsicht Liquid Ecstasy verabreicht sowie Mephedron (eine synthetische Substanz aus der Stoffgruppe der Cathinone, Anm.) in den linken Arm gespritzt und ihn damit "sofort ausgeknockt". Die anschließenden Missbrauchshandlungen am Wehrlosen habe der Angeklagte gefilmt.

Dann ist er laut Anklage in die Wohnung des Opfers gefahren und entwendete unter anderem einen Flachbildschirm-Fernseher. Nachdem er zurückgekommen war, habe sich der 52-Jährige noch einmal an dem wehrlosen Mann vergangen. Die Leiche wurde erst drei Wochen später in der Wohnung entdeckt.

Der 52-Jährige bekannte sich auch am Montag als "nicht schuldig". Er blieb bei seiner Aussage, dass der 43-Jährige ihn auf einer schwulen Dating-Plattform angeschrieben und sich mit ihm zum Zweck von Chemsex - geschlechtliche Handlungen unter der Wirkung von zuvor konsumierten chemischen Drogen - treffen wollte.

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Der Mann sei "schon beeinträchtigt" bei ihm erschienen und habe sich dann in seiner Wohnung weiter an bei ihm vorrätigen Drogen bedient und sei dann eingeschlafen. Um 6.00 Uhr habe er bemerkt, dass dieser tot war, als er mit ihm wieder intim werden wollte. Er habe auch keinen "Drogensex" gesucht, sondern "Liebe, Zuneigung und Geborgenheit". Die Leiche habe er in einer Bettzeuglade verstaut, weil er "nicht bereit für eine Festnahme" war.

Sichergestellte Videos bestätigen die Aussagen nicht

Die sichergestellten Videos, die den Geschworenen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt wurden, bestätigten diese Version aber nicht. Dabei ist zu sehen, wie sich der 52-Jährige mehrmals an dem wehrlosen Mann vergeht, wobei dieser laut medizinischem Gutachten zwar schwer beeinträchtigt, aber noch am Leben gewesen ist. Hätte der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt medizinische Hilfe gerufen, hätte das Leben des Mannes wohl gerettet werden können.

Gerichtspsychiater Peter Hofmann bescheinigte in seinem Gutachten dem mehrfach vorbestraften Angeklagten zwar eine schwere Persönlichkeitsstörung samt sexueller Devianz bis hin zur Nekrophilie, die durch den jahrelangen Drogenkonsum auch begünstigt wurde, eine Schuldunzurechnungsfähigkeit liege nicht vor. Der Psychiater sprach sich aber dennoch dringend dafür aus, den Beschuldigten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, da eine hohe Gefahr der Tatwiederholung bestehe.

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Der am Montag weiterverhandelte Fall war auch nicht der erste Vorfall: Schon im vorangegangenen Mai hatte die Polizei in der Wohnung des Angeklagten einen toten Mann entdeckt. Das wurde damals als bedenklicher Todesfall eingestuft, im Zuge der weiteren Erhebungen stellte sich heraus, dass dieser sich ebenfalls mit dem 52-Jährigen zum Chemsex getroffen haben dürfte. Die Verteidigung (Kanzlei Astrid Wagner) betritt jedenfalls eine Tötungsabsicht ihres Mandanten.

Das Urteil wurde für den Nachmittag erwartet. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem Angeklagten zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt (§ 21 Absatz 2 StGB).

Wer Erfahrungen mit Gewalt oder sexuellen Übergriffen erlebt oder in der Vergangenheit erlebt hat, kann sich kostenlos und anonym an die Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222-555, www.frauenhelpline.at, an die Onlineberatung für Mädchen und Frauen im HelpChat, www.haltdergewalt.at, an die Frauenhelpline für gehörlose Frauen, www.oegsbarrierefrei.at/bmf/hilfseinrichtungen/ oder an die Männerberatungsstelle unter 0720 / 70 44 00, https://www.maennerinfo.at wenden