Skigebiete: Kein Take-Away möglich
Davon betroffen sind jene Skihütten, die nicht mit einem Fahrzeug über die Straße erreichbar sind, bestätigte das Land Tirol entsprechende Medienberichte am Mittwoch. Die Verordnung dazu, die bereits im Landesgesetzblatt veröffentlicht wurde, tritt am Donnerstag in Kraft. Auch in Salzburg gibt es dieselbe Vorgangsweise.
In Salzburg gilt die Verordnung ebenfalls ab dem 24. Dezember und ist bis 18. Jänner befristet. Aufgrund der Regelung, dass die Take-Away-Gaststätten auf öffentlichen Straßen erreichbar sein müssen, könnten demnach einige Hütten - die sich etwa bei Talstationen befinden - doch Speisen oder Getränke zum Mitnehmen anbieten.
Die nunmehrige Handhabe brachte "massives Unverständnis" bei Alois Rainer, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Tiroler Wirtschaftskammer hervor. Das Verbot sei eine "aus unserer Sicht willkürliche Entscheidung seitens der Landespolitik", meinte er.
Die betroffenen Skihütten würden "eindeutig benachteiligt" - immerhin seien bereits "unzählige Dienstverträge abgeschlossen und umfangreich Lebensmittel eingekauft worden". "Wer ersetzt den Wirten diesen zusätzlichen Schaden?", fragte er zudem.
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