Ungar Jakab soll Österreichs EGMR-Richter werden

Österreich schlug einen Ungarn für den Menschengerichtshof vor
Am Mittwoch wird von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg der nächste aus Österreich entsandte Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewählt.

Favorit für den Posten und die Nachfolge der seit 2015 amtierenden EGMR-Richterin Gabriele Kucsko-Stadlmayer ist der aus Ungarn stammende Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, András Jakab, von der Universität Salzburg.

Der zuständige Richter-Wahlausschuss der Parlamentarischen Versammlung hat Jakab "mit einer großen Mehrheit" empfohlen, wie die Ausschussvorsitzende Petra Bayr (SPÖ) am Montag einen entsprechenden Bericht der "Presse" gegenüber der APA bestätigte. Laut "Presse" hat die türkis-grüne Koalition Jakab nachnominiert, nachdem der Wahlausschuss mit einem Kandidaten, Gregor Heißl, Richter am Landesverwaltungsgericht Tirol, auf der ersten von Österreich vorgelegten Dreierliste unzufrieden gewesen sei.

Heißl zog darauf seine Bewerbung zurück. Die verbleibenden anderen Kandidatinnen auf der österreichischen Liste sind Ursula Kriebaum, Professorin für Völkerrecht an der Uni Wien, und Brigitte Ohms, Leiterin des Referats Menschenrechtsschutz im Verfassungsdienst.

Die EGMR-Richter sind keine Vertreter der einzelnen Staaten. Daher kann Jakab als ungarischer Staatsbürger auch von Österreich nominiert werden. Der österreichische Delegationsleiter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Reinhold Lopatka, sagte gegenüber der APA, er wisse nicht, wie der Richter-Ausschuss zu seiner Einschätzung gekommen sei, die Beratungen seien vertraulich. Dass Staaten einen Kandidaten mit anderer Staatsbürgerschaft vorschlagen habe es bei anderen Ländern schon gegeben, sei aber dennoch "unüblich".

Nach ihrer Amtszeit von neun Jahren können die Richter nicht wiedergewählt werden. Die Amtsperiode der amtierenden österreichischen Richterin Kucsko-Stadlmayer endet am 31. Oktober.

Die Wahl findet am Mittwoch zwischen 10.00 und 12.00 Uhr statt. Die Ergebnisse sollen um 16.30 veröffentlicht werden. Sollte in der ersten Runde ein Bewerber nicht die absolute Mehrheit haben, dann gibt es zwischen 16.30 und 18.30 Uhr eine zweite Runde, wo dann die relative Mehrheit reicht. Abgesehen von Österreich werden auch die neuen Richter für Finnland und Serbien gewählt.

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