Strache-Prozess: 15 Monate bedingt für Strache wegen Bestechlichkeit

Ex-FPÖ-Chef Strache droht eine Haftstrafe im Fall eines Schuldspruchs.
Im Strache-Prozess wurde am Freitag ein Urteil gefällt: Heinz-Christian Strache wurde wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingt verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Dem ehemaligen FPÖ-Obmann sowie dem mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wurde von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen.

Strache soll gegen Spenden ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, was dieser bestreitet.

In dem Verfahren ging es um zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro an die Bundes-FPÖ. Nach Ansicht der WKStA waren diese an die "pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts" seitens Straches gekoppelt.

Der damalige FPÖ-Chef soll versucht haben, mit einem in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, um dem befreundeten Grubmüller eine Gegenverrechnung der Leistungen seiner Klinik mit der Sozialversicherung zu ermöglichen.

Strache und Grubmüller bestritten die Vorwürfe.

Am vergangenen Montag wurden in dem am 6. Juli begonnenen Prozess die letzten Zeugen befragt.

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