Nach Skandal-Video: Melanie Müller muss vor Gericht

Melanie Müller muss vor Gericht, nachdem die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage erhoben hat. Ihr wird vorgeworfen, den verbotenen "Hitlergruß" gezeigt zu haben.
Melanie Müller muss vor Gericht, nachdem die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage erhoben hat. Ihr wird vorgeworfen, den verbotenen "Hitlergruß" gezeigt zu haben.

Aufnahmen, die während eines Konzerts von Ballermann-Sängerin Melanie Müller (34) entstanden sind und der "Bild"-Zeitung zugespielt wurden, werfen Fragen auf. Darauf zu sehende Handbewegungen der Sängerin ähneln dem verbotenen "Deutschen Grüß", auch als "Hitlergruß" bekannt. Gegenüber "Bild" beteuert Müller, dass es sich um "Zicke zacke zicke zacke"-Gesten handeln würde, die sie so schon seit elf Jahren auf der Bühne machen würde.

Müller hatte sich anschließend auch via Instagram zu Wort gemeldet und ist sich keiner Schuld bewusst. Stattdessen sieht sie sich als Opfer einer Schmutzkampagne: "Das mediale Feuer, die unberechtigten Vorwürfe gegen mich, die Behauptung, ich mache mit Rechtsradikalen gemeinsame Sache und bewege mich im rechtsradikalen Umfeld, haben mich physisch und psychisch hart getroffen", schreibt sie.

Auszeit angekündigt

Bis auf Weiteres wolle sie sich "etwas zurückziehen, erholen und versuchen, das Ganze zu verarbeiten". Jedoch wolle sie noch einmal klarstellen, sie habe "mit Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut nichts am Hut. Ich verurteile das aufs Schärfste."

Melanie Müller muss vor Gericht

Nachdem sich Müller auf Instagram ganz klar von der rechten Szene distanziert hatte, sorgte im Dezember 2022 ein neues Video für Aufsehen. Es zeigt die Ex-"Dschungelcamp"-Königin bei einem Boxkampf in Deutschland. Sie ist im Hintergrund als Zuschauerin zu sehen, der Kampf wurde laut einem "Spiegel"-Artikel von einem Mann namens Steffen S. organisiert. Dieser soll zudem das Tattoo eines NS-Reichsadlers auf der Brust tätowiert haben. Immer mehr Fans zweifeln auf Instagram an, dass die Sängerin keinen Kontakt zur rechten Szene hätte.

Die Ballermann-Sängerin muss sich nun auch bald vor Gericht wegen des vermeintlichen Zeigens des verbotenen "Hitlergrußes" verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig bekannt gab, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Anfang Mai sei bereits Anklage vor dem Amtsgericht Leipzig gegen die Trash-TV-Darstellerin erhoben. Konkret wird ihr das Verwenden von Kennzeichen verfassungwidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen.

Der Angeschuldigten werde zur Last gelegt, in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 als Sängerin auf einer Veranstaltung öffentlich von der Bühne aus mehrfach den sogenannten "Hitlergruß" in Richtung des Publikums gezeigt zu haben, heißt es in der Erklärung der Strafverfolgungsbehörde weiter. Die Angeschuldigte habe im Ermittlungsverfahren den Tatvorwurf bestritten. Weitere Details nannte die Staatsanwaltschaft bislang nicht.

Im Oktober wurde bekannt, dass die Polizei das Wohnhaus von Müller in Zusammenhang mit dem vermeintlichen Zeigen des "Hitlergrußes" durchsuchte. Eine Sprecherin der Leipziger Staatsanwaltschaft bestätigte "Bild" demnach: "Es geht um zwei Verfahren im Zusammenhang mit den aufgetauchten Videos."

Das Zeigen des "Hitlergrußes" ist gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuches in Deutschland verboten. Darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheits- oder Geldstrafe.

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