Fluggäst:innenrechte: Die 6 wichtigsten Fragen im Überblick

Fluggäst:innenrechte: Die 6 wichtigsten Fragen im Überblick
Flug verschoben, Gepäck verloren: Welche Rechte haben Fluggäst:innen? Wir klären dich auf!

Wann gelten Fluggäst:innenrechte?

Wie "österreich.gv.at" berichtet, deckt die EU-Fluggäst:innenrechteverordnung alle Flüge ab, die

  • "innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden"
  • "aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden"

Die Verordnung gibt auch für Flüge, die außerhalb kommend in der EU landen – hier ist jedoch die Ausnahme, dass die Fluglinie den Sitz in der EU haben sollte. Die Voraussetzung für das Inkrafttreten der Verordnung besteht vor allem darin, "dass keine Leistungen (Entschädigung, anderweitige Beförderung, Unterstützung durch die Fluggesellschaft) bei flugbedingten Problemen für dieselbe Reise nach den Rechtvorschriften eines Nicht-EU-Landes gewährt wurden." Zudem gelten die Eu-Vorschriften auch für "Flüge aus Island, Norwegen und der Schweiz sowie für Flüge in diese Länder".

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug verspätet ist?

Laut "österreich.gv.at" sind Fluggesellschaften verpflichtet, über die Rechte der Fluggäst:innen und den Grund einer Nichtbeförderung zu informieren. Passagier:innen müssen über Ausfälle oder Verspätungen "ab zwei Stunden" informiert werden – dabei muss auch ein schriftlicher Hinweis ausgehändigt werden.

Je nach Länge der Flugstrecke und Wartezeit kann die Fluglinie dazu verpflichtet sein, bei beispielsweise einer Annullierung oder Überbuchung der Maschine für Ersatzflüge zu sorgen. Bei einer Verspätung von über drei Stunden steht dir eine finanzielle Entschädigung zu.

Zudem müssen PassagierInnen mit kostenfreien Snacks und Drinks versorgt werden, wenn die Abflugverspätung länger als zwei Stunden beträgt. In manchen Fällen kann auch eine kostenlose Hotelunterbringung inkludiert sein. 

  • Wichtig: Falls du dich bei deiner Fluggesellschaft beschwert hast, doch nicht mit der Hilfeleistung des Unternehmens zufrieden bist, dann kannst du dich bei grenzüberschreitenden Flügen an das europäische Verbraucherzentrum in deinem Land wenden. Laut der offiziellen Website der Europäischen Union kann man sich bei Inlandsflügen an die nationalen Verbraucherzentren wenden. 

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug abgesagt wurde?

Laut "österreich.gv.at" hat man bei einer Flugannullierung oder einem Flugausfall auch wahlweise Anspruch auf die Erstattung der Flugtickets sowie der kostenlosen Reise zurück zum Ausgangsort oder Zielort. Dies ist jedoch von der Fluggesellschaft abhängig.

  • Achtung: Eine Annullierung setzt sich nicht mit dem Stornieren eines Fluges durch eine/n Passagier:in gleich! 

Mein Gepäck wurde verloren/kommt verspätet an, was soll ich tun? 

Es ist immer wieder ärgerlich, wenn der Koffer von der Fluggesellschaft "verloren" wird – besonders auf dem Weg in den Urlaub. Wenn du diese Situation hast, dann wende dich auf jeden Fall an die Fluggesellschaft, mit der du die Reise angetreten hast. 

Laut "ÖAMTC" solltest du auf dem Flughafen ein PIR-Fomular (Property Irregularity Report) ausfüllen, damit du den Verlust oder die Verspätung melden kannst. Das sollte so schnell wie möglich passieren.

    • Verspätetes Gepäck musst du innerhalb von 21 Tagen nach der Übergabe melden.
    • Beschädigungen am Koffer & Co. bis zu sieben Tage nachdem du dein Gepäck erhalten hast.
    • Je nach Situationslage haften Fluglinien mit höchstens 1.460 Euro.

    "Bei Verlust von Gepäck besteht ein Anspruch auf Schadenersatz nur auf den jeweiligen Zeitwert der Gegenstände, nicht auf den Wert bei Neuanschaffung", erklärt "ÖAMTC" weiter. 

    • Gut zu wissen: Wenn sich die Lieferung deines Gepäcks verspätet, kannst du ein sogenanntes Overnight-Kit bekommen. Das Package enthält die notwendigsten Dinge, die durch die Verspätung deines Koffers im Moment nicht verfügbar sind – beispielsweise Toilettenartikel oder Kleidung.
    • Dies kann auch in Form von einem Einkauf ausgeglichen werden, damit der/die Passagier:in sich Ersatzprodukte kaufen kann. Die Fluglinie zahlt anschließend die gekaufte Ware – doch aufgepasst, hier solltest du von Designerprodukten oder -Kleidung lieber die Finger lassen!

    Tipp: Packt wertvolle oder notwendige Gegenstände falls möglich eher in das Handgepäck ein. 

    Ich habe meinen Anschlussflug verpasst – habe ich Rechte?

    Dein Flug hatte Verspätung und du konntest deinen Anschlussflug nicht mehr erwischen? Keine Sorge! Wie die offizielle Website der Europäischen Union erklärt, hat man vor allem dann Fluggäst:innenrechte, wenn man seine Flüge zusammen gebucht hat oder man den Zielort aufgrund einer Verspätung drei Stunden oder noch später erreicht hat. Auch wenn die Verspätung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist, gilt dein Recht. Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung ist dabei meist ebenfalls gegeben. 

    Du hast allerdings keine Rechte, wenn du bei zwei verschiedenen Airlines direkt buchst – da sie deine Weiterreise nicht wissen können. Näheres dazu findest du unter "flightright.at".

    • Achtung: Falls du deinen Flug versäumst, obwohl du pünktlich am Flughafen warst und aufgrund des großen Ansturms kostbare Zeit am Security-Check oder Check-in verloren hast, dann solltest du laut "Arbeiterkammer" deine Wartezeiten dokumentieren.
    • Mache Selfies und/oder Fotos mit erkennbaren Zeiten im Bild oder wende dich an das Flughafenpersonal. Auch Rechnungen können Beweise sein. Das hilft dir dabei, dein Recht zu beweisen und mögliche Entschädigungen zu sichern. 

    Wann verjähren Fluggäst:innenrechte? 

    Wie "Claim Flights" erklärt, können Fluggäst:innen Kompensationen für Verspätungen oder Flugausfälle rückwirkend für die letzten 3 Jahre einfordern. Du verlierst also dein Recht, wenn das Ende des Kalenderjahres, in dem dein Flug stattgefunden hat, mehr als drei Jahre zurückliegt. 

    • Hier findest du die EU-Fluggäst:innenverordnung als Volltext.
    • Weitere Hilfe bietet auch die App der europäischen Verbraucherzentrale ECC-Net:Travel, die in 25 Sprachen erhältlich ist. 

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