Vorwurf mehrerer Delikte: Muss Rapper Fler bald in den Knast?

Fler hüllt sich in Schweigen
Fler sitzt auf der Angklagebank und könnte bald eine Haftstrafe kassieren. Muss der Rapper wirklich in den Knast?

Schlechte Nachrichten für den deutschen Rapper Fler. Laut dem "Spiegel" soll der Musiker ins Gefängnis, zumindest wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht. Aufgrund mehrerer angeblicher Straftaten könnte der 38-jährige Patrick Losensky – wie der Rapper mit bürgerlichem Namen heißt – zu einer Haft von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt werden. 

Schon in der Vergangenheit habe Losensky mehrere Geld- und Bewährungsstrafen bekommen, diese haben ihn jedoch nicht davon abgehalten, BeamtInnen oder Musikkollegen zu beleidigen, heißt es seitens der Anklägerin. 

Fler ist "Figur der KünstlerInnenfreiheit"

Insgesamt soll Fler 15 Einträge im Strafregister stehen haben. "Man kann sich nicht als Künstler auf die Kunstfreiheit berufen und die Grundrechte der anderen sind einem egal", sagte Staatsanwältin Claudia Breithaupt.

Laut der "Bild"-Zeitung sagte der Verteidiger des Musikers Prof. Stefan König: "Er ist sicher nicht der Schwiegermutterliebling“, der Rapper sei aber "eine Kunstfigur im breitbeinigen Habitus mit Straßenslang".  

Fler erfülle "eine Funktion als Figur der KünstlerInnenfreiheit". Laut dem Verteidiger sei es zu "tolerieren", dass sich Losensky "in der Kunstform des Rap" auf Social Media oder in seinen Songs äußert. Laut König sei das "(...) erlaubt und muss hingenommen werden wie Satire oder Karikatur." 

Diese Delikte werden dem Rapper vorgeworfen

Dem Rapper werden einige Delikte vorgeworfen, so soll er Polizisten, einen Influencer, eine Nachbarin und einen Rechtsanwalt beleidigt haben. Zudem soll er ohne Führerschein mit dem Auto gefahren sein.

Fler wird auch noch eine versuchte versuchte Nötigung eines Journalisten sowie verbotene Mitteilung aus Gerichtsverfahren zur Last gelegt. Laut der Anklägerin soll zudem eine Führerscheinsperre von zweieinhalb Jahren für den Interpreten beantragt werden. König forderte für den Angeklagten sieben Monate Haft und Bewährung. 

Gerichtsverhandlung ohne Flers Anwesenheit 

Eigentlich wurde dem Musiker noch mehr zur Last gelegt, doch einige Anklagen wurden abgetrennt. Bei seinem Gerichtstermin am 3. März geht es also nicht mehr darum, dass er den Rapperkollegen Bushido angeblich im Netz beleidigt haben soll.

Die Verhandlungen werden seit Ende Jänner ohne Fler fortgeführt. Der Künstler soll den Gerichtssaal bei einer Verhandlung wutentbrannt verlassen haben, sodass ihn auch sein Anwalt nicht mehr zurückholen konnte. 

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