Fitnessstudio CleverFit muss Gebühren zurückzahlen.

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Clever Fit muss Gebühren zurückzahlen: So kommst du an dein Geld

Nach einer Klage der Arbeiterkammer muss die Fitnesskette Clever Fit Gebühren zurückzahlen: So kommst du an dein Geld.
Sophie Unger

Es ist fix: Die Fitnesskette Clever Fit darf keine Servicepauschalen, Bearbeitungsgebühren und Chipkartenentgelte mehr verlangen und muss bisher gezahlte Gebühren zurückzahlen. Das hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einer Klage der Arbeiterkammer entschieden. Es sei nicht ersichtlich, welche Leistungen durch diese Gebühren abgedeckt und erbracht werden, die Klauseln seien daher intransparent, benachteiligend und somit unzulässig, hieß es von Seiten des Gerichtshofs. Doch wie kommen KundInnen nun an ihr Geld? 

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Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Die Fitnesskette Clever Fit hat insgesamt 30 Standorte in Österreich, in Wien ist sie mit 12 Studios am prominentesten vertreten. Die gute Nachricht: KundInnen des Fitnessstudios bekommen ihr Geld in jedem Fall zurück, auch die Mitgliedschaft wird billiger. Die nicht so gute Nachricht: Obwohl die Kette bereits aufgefordert wurde, die zu Unrecht kassierten Beträge zurückzuzahlen, gibt es noch keine einheitliche Lösung vonseiten des Fitnesscenters. Die Arbeiterkammer hat nun ein Formular erstellt, mit dem du die Rückzahlung beschleunigen kannst. 

Kontaktformular hier einreichen

Über dieses Kontaktformular der Arbeiterkammer kannst du deine Daten hinterlegen. Sobald ein einheitliches Konzept für die Rückzahlung gefunden wurde, wirst du umgehend informiert. Deine Daten werden dann außerdem übermittelt, wodurch die Rückerstattung schneller über die Bühne gehen soll. 

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Bis zu 80 Euro Rückerstattung

Doch um wie viel Geld geht es dabei überhaupt? Grundsätzlich können KundInnen von Clever Fit nun mir einer Rückerstattung von bis zu 80 Euro rechnen. Die rechtswidrigen Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:

  • Verwaltungspauschale bei Vertragsabschluss in der Höhe von 19,90 Euro
  • Chipgebühr bei Vertragsabschluss in der Höhe von 19,90 Euro
  • Halbjährliche Servicepauschal in der Höhe von 19,90 Euro

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Auch ander Fitnessstudios sind betroffen

Auch die Fitnessketten FitInn, FIT Fabrik, McFit und Fit/One könnten zu Rückzahlungen an ihre KundInnen verurteilt werden. Die Gerichtsverfahren sind hierbei noch im Gange. Jedoch ist bereits jetzt zu erwarten, dass das Urteil positiv für KundInnen ausfallen könnte. Alle genannten Studios verrechnen nämlich ähnliche Pauschalen und Entgelte, die von der AK als unzulässig angesehen wurden.

Bist du KundIn bei einen dieser Ketten, so kannst du deine Daten für eine schnellstmögliche Umsetzung ebenso bereits jetzt angeben.