TikTok-Trend: Sprachnachrichten vom Ex leaken? Anwälte warnen!

Zwei Frauen, die vor einem Smartphone sitze und dabei sind, die APP TikTok zu öffnen
Aus Rache eine Sprachnachricht vom Ex zu veröffentlichen, kann durchaus Befriedigung verschaffen. Aber darf man das einfach so?

Denkt man an die Ex-Partner:innen, hat man in den meisten Fällen weniger gute Erinnerungen. Toxisches Verhalten, das auf Lügen, Betrug und/oder wenig Wertschätzung fußt sowie andere Red Flags haben oftmals das Liebes-Aus herbeigeholt. Dem:der Ex eines auszuwischen, es ihnen irgendwie heimzuzahlen, kann durchaus für eine gewisse Genugtuung sorgen. 

Um dem Ganzen eine besonders große Plattform zu bieten, wurde TikTok als Quelle für folgenden Trend auserkoren: Die Sprachnachrichten des Ex-Freundes zu leaken. Aber darf man das einfach so? Oder kann das mit rechtlichen Konsequenzen einhergehen?

Frauen leaken Sprachnachrichten vom Ex

Bei dem Trend veröffentlichen überwiegend Frauen die Sprachnachrichten von Verflossenen, mit denen sie keine guten Erfahrungen gemacht haben, spielen diese ab und synchronisieren auf eine spöttische Art und Weise das Gesagte. Die Audiodateien rücken das toxische Verhalten der Ex-Partner in den Fokus. 

Darin zu hören sind oftmals Erniedrigungen, Beleidigungen und Bevormundung, manchmal aber auch "einfach nur" schlechtes Benehmen. Viele dieser TikTok-Videos gingen viral und wurden bereits millionenfach aufgerufen.

Ist das Veröffentlichen von Sprachnachrichten legal?

Absolut verständlich, wenn man für Ungerechtigkeiten Gehör finden möchte, doch es stellt sich die Frage, ob man private Sprachnachrichten (von Ex-Partner:innen) ohne deren Einverständnis einfach so im Netz teilen darf. Die Antwortet lautet ganz klar: nein.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht David Geßner erklärt gegenüber "WDR", dass das Leaken solcher Audiodateien moralisch "höchst verwerflich und deshalb tunlichst zu unterlassen" sei. Denn die kurzen Clips sind – auch wenn die Stimme des Ex-Partners verzerrt wiedergegeben wurde – juristisch fragwürdig: "Da durch die enorme Reichweite des Internets und vor allem der sozialen Medien der Verbreitungsgrad der Nachrichten mit rein privatem Charakter, und damit das Schädigungspotenzial, wesentlich erhöht ist."

Veröffentlichung ist strafbar

Mit dem Veröffentlichen von privaten Sprachnachrichten ohne Zustimmung jener Personen macht man sich demnach strafbar, da die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt werden, wie Medienanwalt Norman Buse gegenüber "stern" erklärt. Der Jurist warnt: "Auf den Trend würde ich nicht aufspringen."

Geldstrafe im fünfstelligen Bereich möglich

Teilt man dennoch private Textnachrichten oder Audiodateien ohne Einverständnis, drohen rechtliche Konsequenzen. Rechtsanwalt Christian Solmecke führt im Interview mit "watson" aus, dass zunächst mit einer Unterlassungserklärung zu rechnen ist. 

Werden die entsprechenden Videos nicht gelöscht, "drohen auch Ansprüche auf Schadensersatz und Geldentschädigung. Zudem können Sie auch Strafanzeige stellen." Die Geldstrafe kann im fünfstelligen Bereich liegen.

Auch wenn dieser Akt der vermeintlichen Selbstermächtigung eine Genugtuung sein kann, sollte man in Anbetracht der rechtlichen und moralischen Konsequenzen die Finger davon lassen, private Nachrichten und Audiodateien ins Netz zu stellen. In Missbrauchsfällen kann man sich an diverse Beratungsstellen wenden.

Du bist nicht allein! 

Wer Erfahrungen mit Gewalt oder sexuellen Übergriffen erlebt oder in der Vergangenheit erlebt hat, kann sich kostenlos und anonym an die 

Wer Selbstmordgedanken hat oder an Depressionen leidet, sollte sich an vertraute Menschen wenden. Oft hilft bereits ein einzelnes Gespräch. Wer für weitere Hilfsangebote offen ist, kann sich rund um die Uhr kostenlos unter der Rufnummer 142 an die Telefonseelsorge wenden. Sie bietet schnelle erste Hilfe an und vermittelt Ärzt:innen, Beratungsstellen oder Kliniken. www.suizid-praevention.gv.at

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