Gina Lisa Lohfink: Hat sie Schulden in Höhe von über 22.000 Euro?

Gina-Lisa bei Forsthaus Rampensau Germany
Zack, das Geld ist weg! Es interessiert ihren Ex-Partner nicht die Bohne, er will seine Moneten von Gina Lisa zurück.

Die 37-jährige Influencerin und ehemalige "GNTM"-Teilnehmerin Gina Lisa Lohfink muss sich vor Gericht verantworten. Ihr ehemaliger Lover Christopher E. soll laut "FOCUS" von ihr 22.243,62 Euro plus Zinsen fordern, die er ihr "geliehen" haben soll. Aus Sicht von Lohfink hört sich die Geschichte ganz anders an – sie meint, das Geld sei ein Geschenk gewesen. Vor Gericht streiten sich nun die jeweiligen Anwalt:innen.

Geld war für ein neues Auto?

Die Summe soll ihr Ex-Lover Gina Lisa Lohfink 2020 "geliehen" haben, um damit einen vorfinanzierten Mercedes-Benz AMG C63 abzubezahlen. Der Neupreis dieses Wagens liegt bei rund 90.000 Euro. Der Anwalt von Gina Lisa ist jedoch der Meinung, dass es sich bei der Überweisung nicht um ein Darlehen, sondern um eine Schenkung handelte. Außerdem könnte sich Christopher E. des Prozessbetrugs schuldig gemacht haben.

"Nach der Trennung eine Schenkung in ein angebliches Darlehen umzudeuten und in einem Zivilverfahren zurückzufordern, ist meines Erachtens nicht nur lebensfremd, sondern möglicherweise ein Prozessbetrug", sagt er der "BILD" gegenüber.

Gina Lisa findet das unfair

"Das ist doch gemein", meint die 37-Jährige und versteht nicht, warum sich ihr Ex-Lover jetzt so verhält. "Das hat er ja aus Liebe gemacht. Und jetzt, wo Schluss ist, will er es wieder zurückhaben. Das ist doch gemein und unfair." Anscheinend habe es auch keine schriftliche Abmachung zwischen den beiden gegeben, was die Chancen für den Einspruch von Gina Lisas Anwalt mit Sicherheit erhöht.

Finanzielle Ungleichgewichte zwischen Liebenden sind oft unangenehm, vor allem wenn sie nicht klar kommuniziert werden. Grenzen zu setzen, auch im Vermögensbereich, kann späteren Rosenkriegen und Kopfschmerzen vorbeugen, auch wenn es zunächst kleinlich erscheinen mag. Es kann auch sehr harmonisch geregelt werden – im besten Fall ohne die Anwalt:innen vor Gericht zu zerren.

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