Dort müssen sie selbst bezahlen und die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen, um zumindest einen Teil davon rückerstattet zu bekommen. Ab 1. Juli wird das leichter: Ärzte sind ab dann gesetzlich verpflichtet, diese Einreichung zur Kostenerstattung online für die Patienten zu übernehmen, wenn die das verlangen.
Elektronische Einreichung
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wertet dies als "gute Geschichte in Richtung mehr Servicequalität", wie Generaldirektor Bernhard Wurzer zur APA sagte. Für die Patienten werde durch die elektronische Einreichung die Bearbeitung schneller, um dann 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs zurückzubekommen. Ziel sei es, den Wert auf zwei Wochen zu drücken, derzeit seien es drei bis vier, teilweise auch deutlich mehr.